Recht/Gesetz


Aus einem Arbeitsvertrag ergeben sich nicht nur Leistungs-, sondern auch Verhaltenspflichten für den Arbeitgeber.

Falls der Arbeitgeber gegen Gesetze verstößt, oder diese wissentlich Missachtet kann das Straffrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Fürsorgepflicht: Link
§§ 617 bis 619 BGB (Als Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis.)

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Link

Arbeitsstättenverordnung: Link
 § 18 des Arbeitsschutzgesetzes

Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Link

Arbeitsicherheitsgesetz: (ASiG): Link
Gefährdungsbeurteilung: Link

Einhaltung des TVöD:  Link
 (Falls der Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag im TVöD besitzt.)


Quellenangaben: http://de.wikipedia.org

Alle Angaben ohne Gewähr!

Wenn ihr als Arbeitnehmer meint ungerecht Behandelt zu werden, stehen euch einige Möglichkeiten zur Verfügung euch dagegen zu wehren:

Der Betriebsrat: Link
Einen Anwalt für Arbeitsrecht: Link
Die Medien (Rundfunk und Fernsehen/Zeitung) : Link

Gegen Beamte kann aufgrund einer begründeten Beschwerde ein Disziplinarverfahren eröffnet werden. Um diesen Vorgang in die Wege zu leiten, genügt ein formloser Rechtsbehelf nach Artikel 17 des GG.



Dienstaufsichtsbeschwerde: Link
Artikel 17 des Grundgesetzes (GG) (Petitionsrecht)
(Wenn sich der Amtsträger persönlich nicht korrekt verhalten hat.)




Fachaufsichtsbeschwerde: Link
(Wenn eine Entscheidung eines Amtsträgers nicht korrekt war.)






Quellenangaben: http://de.wikipedia.org

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