Recht/Gesetz
Aus einem Arbeitsvertrag ergeben sich nicht nur Leistungs-, sondern auch Verhaltenspflichten für den Arbeitgeber.
Falls der Arbeitgeber gegen Gesetze verstößt, oder diese wissentlich Missachtet kann das Straffrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Fürsorgepflicht: Link
§§ 617 bis 619 BGB (Als Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis.)
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Link
Arbeitsstättenverordnung: Link
§ 18 des Arbeitsschutzgesetzes
Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Link
Arbeitsicherheitsgesetz: (ASiG): Link
Gefährdungsbeurteilung: Link
Einhaltung des TVöD: Link
(Falls der Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag im TVöD besitzt.)
Quellenangaben: http://de.wikipedia.org
Alle Angaben ohne Gewähr!
Wenn ihr als Arbeitnehmer meint ungerecht Behandelt zu werden, stehen euch einige Möglichkeiten zur Verfügung euch dagegen zu wehren:
Der Betriebsrat: Link
Einen Anwalt für Arbeitsrecht: Link
Die Medien (Rundfunk und Fernsehen/Zeitung) : Link
Gegen Beamte kann aufgrund einer begründeten Beschwerde ein Disziplinarverfahren eröffnet werden. Um diesen Vorgang in die Wege zu leiten, genügt ein formloser Rechtsbehelf nach Artikel 17 des GG.
Dienstaufsichtsbeschwerde: Link
Artikel 17 des Grundgesetzes (GG) (Petitionsrecht)
(Wenn sich der Amtsträger persönlich nicht korrekt verhalten hat.)
Fachaufsichtsbeschwerde: Link
(Wenn eine Entscheidung eines Amtsträgers nicht korrekt war.)
Quellenangaben: http://de.wikipedia.org
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